Quarantäne

20 Okt 2020 - 09:04

Liebe Schwimmer,

bitte beachtet, dass für den Trainingsbetrieb dieselben Regeln gelten wie für die Schule:

Solltet ihr in einem vom Auswärtigen Amt oder RKI ausgewiesenen Risikogebiet Urlaub gemacht haben, dürft ihr erst wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen, wenn ihr entweder 14 Tage in Quaratäne wart (bzw. der Urlaub 14 Tage her ist) und ihr keine Coronasymptome aufweist ODER wenn ihr zwei negative Tests vorweisen könnt.

Vielen Dank für Euer Verständnis.